In der Hauptstadt Washington urteilte das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks, das eine landesweite Patentzuständigkeit besitzt, gegen den klagenden Patentinhaber. Die Umsetzung einer bekannten Idee durch Hinzufügung von Rechnerkode mache die Erfindung noch nicht patentierbar im Sinne von §101 Patent Act.
Der Erfinder hatte schon gegen YouTube und Hulu aus anderen Gründen verloren, doch der dritte Beklagte war gegen das Patent mit dem Argument der Nichtpatenteignung vorgegangen und hatte zweimal vor dem Supreme Court in Washington gewonnen. Die letzte Entscheidung erklärt lesenswert, wann ein Softwarepatent an der Patenthürde von 35 USC §101 scheitern muss.