• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 16. Nov. 2014

1 Dollar Schadensersatz bei Vertragsbruch  

.   Der beklagte Hersteller lieferte teilweise falsche Ware an den israelischen Kunden des Klägers, was zu Zollverfahren und der Behauptung führte, der Kunde verlange die Ablösung des Beklagten durch einen anderen Hersteller - bis dahin sei der Verlust aller Aufträge aus Israel zu ersetzen. Dennoch lautete das Urteil auf $1 Dollar Schadensersatz bei einem eingeklagten Anspruch von $182.520.

Die Urteilsbegründung im Fall Natural Product Solutions LLC v. Vitaquest International LLC ist Unternehmen im Handel mit den USA empfohlen. Der Hersteller gewann, erklärte das Bundesgericht für Maryland ausführlich am 13. November 2014, weil er nach seinem eingestandenen Fehler alles richtig machte. Er bot die fehlende Ware an, um einen Schaden zu vermeiden. Der Kläger hingegen machte alles falsch und kann trotz der bewiesenen Vertragsverletzung keinen Schaden behaupten, den der Beklagte nicht schon ausgeglichen hätte. Da der Kläger den Ersatz ablehnte, erhält er nicht actual Damages, sondern nominal Damages und damit einen Dollar.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.