Bier + Dummheit = Rassisten im verdienten Pech
Rügelose Einlassung nach fehlerhafter Klagezustellung
CK • Washington. Erst zu viel Bier, dann entsetzlicher Rassismus, und vor Gericht Quasselei ohne Zuständigkeitsrüge - so erging es Beklagten im Fall William Wells v. Brandon Rhodes, der prozessual anschaulich den Weg zum wirksamen Versäumnisurteil trotz Zustellungsproblemen aufzeigt. Einen Anwalt hatte sich der beklagte Vater erspart. Sein mitbeklagter Sohn hatte Glück; er war nicht vor Gericht erschienen und hatte sich nicht selbst ins Unglück reden können, sodass ein Urteil gegen ihn vor dem Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA am 17. November 2014 keinen Bestand behalten konnte. Auch unbescholtene Unternehmer versuchen gelegentlich selbst, einen US-Prozess abzuwehren, und lassen sich rügelos auf eine Zustellung ein. So viel Vertrauen sollte man nicht in die amerikanische Gerichtsbarkeit setzen. Besser ist es, nach dem Empfang einer amerikanischen Klage den Anwalt einzuschalten oder zumindest das obige Urteil zu lesen und die passende Objection in den Zustellungs- und Zuständigkeitsfragen zu erheben.