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Dienstag, den 18. Nov. 2014

Bier + Dummheit = Rassisten im verdienten Pech

 
Rügelose Einlassung nach fehlerhafter Klagezustellung
.   Erst zu viel Bier, dann entsetz­licher Rassismus, und vor Gericht Quas­selei ohne Zuständig­keits­rüge - so erging es Beklagten im Fall William Wells v. Brandon Rhodes, der prozessual anschau­lich den Weg zum wirksamen Versäumnis­urteil trotz Zustellungs­problemen aufzeigt. Einen Anwalt hatte sich der beklagte Vater erspart. Sein mit­beklagter Sohn hatte Glück; er war nicht vor Gericht erschienen und hatte sich nicht selbst ins Unglück reden können, sodass ein Urteil gegen ihn vor dem Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA am 17. November 2014 keinen Bestand behalten konnte.

Auch unbescholtene Unternehmer versuchen gelegent­lich selbst, einen US-Prozess abzuwehren, und lassen sich rügelos auf eine Zustel­lung ein. So viel Vertrauen sollte man nicht in die ameri­kanische Gerichts­barkeit setzen. Besser ist es, nach dem Empfang einer amerika­nischen Klage den Anwalt einzu­schalten oder zumin­dest das obige Urteil zu lesen und die passende Objection in den Zustellungs- und Zustän­digkeits­fragen zu erheben.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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