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Donnerstag, den 20. Nov. 2014

Mit NDA Urheberberühmung aushebeln

 
MW - Washington.   Der im deutschen Recht weitreichende Schutz eines Urhebers kann durch eine ausländische Rechtswahlvereinbarung nahezu ausgehebelt werden.

Das amerikanische Recht erlaubt die Aufgabe der Urheberschaft durch ein Work Made for Hire Agreement im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder einer schuldrechtlichen Vereinbarung. Im Zuge dessen wird ein Nondisclosure Agreement, eine Geheimhaltungsvereinbarung, geschlossen, welche dem Urheber untersagt, seine Beteiligung an der Schaffung des Werkes zu offenbaren.

Eine vergleichbare Gestaltung ist dem deutschen Recht fremd. Mit einem Vertrag und der Unterwerfung unter amerikanisches Recht kann jedoch durch Einbeziehung eines derartigen NDA eine vergleichbare Rechtslage geschaffen werden. Dies verstößt auch nicht gegen den im deutschen Recht gewährten Schutz, da der Urheber weiterhin Autor bleibt und lediglich auf Geltendmachung der Urheberpersönlichkeits- und Nutzungsrechte verzichtet.

Zudem kann der Rechteerwerber eine unbegrenzte Urheberrechtsabtretung vereinbaren, welche bei Scheitern des WMFH-Vertrags hilfsweise eingreift, sowie eine Lizenz gleichen Umfangs, die hilfweise bei Scheitern der Zession wirkt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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