Das amerikanische Recht erlaubt die Aufgabe der Urheberschaft durch ein Work Made for Hire Agreement im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder einer schuldrechtlichen Vereinbarung. Im Zuge dessen wird ein Nondisclosure Agreement, eine Geheimhaltungsvereinbarung, geschlossen, welche dem Urheber untersagt, seine Beteiligung an der Schaffung des Werkes zu offenbaren.
Eine vergleichbare Gestaltung ist dem deutschen Recht fremd. Mit einem Vertrag und der Unterwerfung unter amerikanisches Recht kann jedoch durch Einbeziehung eines derartigen NDA eine vergleichbare Rechtslage geschaffen werden. Dies verstößt auch nicht gegen den im deutschen Recht gewährten Schutz, da der Urheber weiterhin Autor bleibt und lediglich auf Geltendmachung der Urheberpersönlichkeits- und Nutzungsrechte verzichtet.
Zudem kann der Rechteerwerber eine unbegrenzte Urheberrechtsabtretung vereinbaren, welche bei Scheitern des WMFH-Vertrags hilfsweise eingreift, sowie eine Lizenz gleichen Umfangs, die hilfweise bei Scheitern der Zession wirkt.