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Dienstag, den 25. Nov. 2014

Kanzleien in Discovery verstrickt  

.   Eine Kleinkanzlei aus dem Süden mandatierte eine Großkanzlei in der Hauptstadt als Sub­unternehmerin und wurde wegen Nicht­zahlung von Honoraren in Wash­ington, DC, verklagt. Im üblichen Beweis­ausfor­schungs­verfahren vor dem Bundesgericht verlor die Kleine am 24. November 2014 mehr­fach.

Doch ist die Lehre auch für deutsche Unter­nehmen nützlich, die im US-Prozess der Discovery ausgesetzt werden. Im Beschluss in Sachen Winston & Strawn v. The Law Firm of John Arthur Eaves erklärt Richter Kay, wieso Eaves mit den Anträgen auf Eingren­zung der Befra­gung, der Befragung im weit ent­fernten Washington und der Anfech­tung der Befragung als Mandats­geheimnis­verletzung nicht durchdringt, jedoch den Antrag auf Fristver­längerung gewinnt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.