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Dienstag, den 02. Dez. 2014

Falsche Feinde in Texas verklagt  

Schutz des Eigenheims vor Urteilsvollstreckung
.   Auf $45 Mio. lautet der Titel, den der Kläger abwehren will, doch verklagt er zum Schutz seines Eigenheims vor einer Vollstreckung seine Hypotheken­gläubiger statt des Staates Texas, dem er so heftig unterlag. Weit kommt er mit der Klage nicht, obwohl er auf die Verfassung von Texas pocht, die seinem Eigenheim Home Stead-Schutz vor Zwangsvoll­streckungen verspricht.

In Sachen Patrick Cox v. Select Portfolio Servicing liegt der Fall einfacher als er denkt, entschied das Bundes­berufungs­gericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans am 1. Dezember 2014. Das Urteil betrifft den Kläger und den Staat. Die neue Klage richtet sich gegen die Kreditgeber, deren Darlehen durch Hypotheken gesichert sind.

Das Recht der Banken, sein Haus zu pfänden, hat mit einem Zwangsvoll­streckungs­verfahren des Staates und dessen Eintragung eines Sicherungs­rechts nichts zu tun. Die Feststellungs­klage des Klägers gegen die Kreditgeber würde auch an einer Ausnahme vom Home Stead-Schutz scheitern: Die Geldgeber für ein Eigenheim dürfen ihr Sicherungs­recht immer ausüben.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.