In Sachen Patrick Cox v. Select Portfolio Servicing liegt der Fall einfacher als er denkt, entschied das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans am 1. Dezember 2014. Das Urteil betrifft den Kläger und den Staat. Die neue Klage richtet sich gegen die Kreditgeber, deren Darlehen durch Hypotheken gesichert sind.
Das Recht der Banken, sein Haus zu pfänden, hat mit einem Zwangsvollstreckungsverfahren des Staates und dessen Eintragung eines Sicherungsrechts nichts zu tun. Die Feststellungsklage des Klägers gegen die Kreditgeber würde auch an einer Ausnahme vom Home Stead-Schutz scheitern: Die Geldgeber für ein Eigenheim dürfen ihr Sicherungsrecht immer ausüben.