Hierfür warb die Werbefirma unter Anderem mit der Behauptung, dass Spieler ein auf der PS3 begonnenes Spiel mittels cross save- oder cross Platform Gaming- Optionen auf der PS Vita fortsetzen können. Die FTC rügte, dass diese Optionen nur bei wenigen Spielen funktionieren - und nur unter weiteren, nicht notwendigerweise kostenlosen, Voraussetzungen. Diese und weitere irreführende Werbeaussagen veranlassten die FTC zum Einschreiten.
Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich, den die FTC am 2. Dezember 2014 zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit im Federal Register veröffentlichte. Eine Einigung mit der FTC erfolgt in der Regel unter Vorbehalt der Prüfung durch die Öffentlichkeit. Verfahren der Ministerien und Obersten Bundesbehörden unterliegen nach dem Administrative Procedures Act auch in verwaltungsaktgleichen Konstellationen vor ihrem Abschluss diesem Prüfschritt. Nach Ablauf einer Stellungnahmefrist von 30 Tagen muss die FTC den Vergleich im Lichte der eingegangenen Stellungnahmen neu begutachten. Erst dann darf die Einigung angenommen oder unter Einleitung eines Gerichtsverfahrens abgelehnt werden.