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Mittwoch, den 03. Dez. 2014

Game Over, Mad Men  

Videospielende Verbraucher irregeführt - FTC greift ein
MW - Washington. In FTC v. Deutsch LA Inc. hatte das Bundes­verbraucher­schutzamt der USA, die Federal Trade Commission, gegen eine Werbefirma ein Verfahren wegen irreführender Werbung eingeleitet. Dieses betrifft eine Werbekampagne, die ein Videokonsolenhersteller für seine PlayStation Vita in Auftrag gegeben hatte. Das Gerät gehört zu einer Konsolenserie, der auch die PlayStation 3 angehört. Anders als die PS3 ist die PS Vita tragbar und erlaubt das Spielen losgelöst vom Fernseher.

Hierfür warb die Werbefirma unter Anderem mit der Behauptung, dass Spieler ein auf der PS3 begonnenes Spiel mittels cross save- oder cross Platform Gaming- Optionen auf der PS Vita fortsetzen können. Die FTC rügte, dass diese Optionen nur bei wenigen Spielen funktionieren - und nur unter weiteren, nicht notwendigerweise kostenlosen, Voraussetzungen. Diese und weitere irreführende Werbeaussagen veranlassten die FTC zum Einschreiten.

Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich, den die FTC am 2. Dezember 2014 zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit im Federal Register veröffentlichte. Eine Einigung mit der FTC erfolgt in der Regel unter Vorbehalt der Prüfung durch die Öffentlichkeit. Verfahren der Ministerien und Obersten Bundesbehörden unterliegen nach dem Administrative Procedures Act auch in verwaltungsaktgleichen Konstellationen vor ihrem Abschluss diesem Prüfschritt. Nach Ablauf einer Stellungnahmefrist von 30 Tagen muss die FTC den Vergleich im Lichte der eingegangenen Stellungnahmen neu begutachten. Erst dann darf die Einigung angenommen oder unter Einleitung eines Gerichtsverfahrens abgelehnt werden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.