In New York City entschied am 4. Dezember 2014 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Utica Mutual Insurance Co. v. Munich Reinsurance America, Inc. zugunsten der Klägerin, die die Klagabweisung anfocht. Der Ersatz der fehlenden Seite durch eine Musterseite wird akzeptiert. Die Rechtswahl von New York durch das Untergericht mangels fehlender Rechtswahlklausel entspricht revisionsfesten IPR-Anknüpfungen. Die Ansicht des Untergerichts, der Vertrag bedürfe keiner Auslegung und schließe die Kostenerstattung über der Deckungsgrenze aus, revidiert das Revisionsgericht durch Anwendung der Vertragsauslegungsgrundsätze, sodass der Streit nun im United States District Court for the Northern District of New York fortgesetzt wird.
In New York City entschied am 4. Dezember 2014 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Utica Mutual Insurance Co. v. Munich Reinsurance America, Inc. zugunsten der Klägerin, die die Klagabweisung anfocht. Der Ersatz der fehlenden Seite durch eine Musterseite wird akzeptiert. Die Rechtswahl von New York durch das Untergericht mangels fehlender Rechtswahlklausel entspricht revisionsfesten IPR-Anknüpfungen. Die Ansicht des Untergerichts, der Vertrag bedürfe keiner Auslegung und schließe die Kostenerstattung über der Deckungsgrenze aus, revidiert das Revisionsgericht durch Anwendung der Vertragsauslegungsgrundsätze, sodass der Streit nun im United States District Court for the Northern District of New York fortgesetzt wird.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.