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Samstag, den 06. Dez. 2014

Kollege schlafend am PC: Verleumdung?  

.   Zwei Beamten des Bundesverlags beobachteten in der Nachtschicht ihren Vorgesetzten, der am Rechner eingeschlafen war, und meldeten dies, wonach der Vorgesetzte heruntergestuft wurde. Er verklagte die Kollegen wegen Verleumdung auf Schadensersatz. Das Bundesgericht der Hauptstadt entschied am 2. Dezember 2014 gegen ihn.

Das Urteil erreicht im Fall Beard v. Seals die Frage der Verleumdungstatbestands nicht. Die Klagabweisung begründet sich auf der lesenswerten Prüfung der Amtsimmunität. Der Kläger meinte, die Kollegen wären nur immun, wenn sie im Rahmen ihrer dienstlichen Pflichten gehandelt hätten, was er bezweifelt. Das Gericht erkannte hingegen, dass die Meldung eines schlafenden Kollegen dienstlich ist. Darin unterstützte es eine Einschätzung des Justizministeriums.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.