In der Revision hat er im Fall Anonymous v. Medco Health Solutions Inc. kein Glück. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City erklärte in einer dreiseitigen, leicht verständlichen Begründung am 16. Dezember 2014 die für beide Anträge geltenden Merkmale. Das Untergericht hätte die Faktoren und Interessen richtig abgewogen:
Andere Ärzte, die ihm Patienten senden, könnten selbst beurteilen, dass die Krankheit seine Eignung als Arzt nicht einschränke. Zudem habe ihm das Gericht zugesichert, von Fall zu Fall Aktenstellen mit vertraulichen Gesundheitsinformationen zu schwärzen. Im Hinblick auf das Versiegeln gelte eine unwiderlegte Vermutung zugunsten des unverzüglichen Zugangs der Öffentlichkeit zu Gerichtsakten; die Schwärzung bestimmter Teile komme dem Arzt hinreichend entgegen.