Um die Entscheidung von 112 Seiten vom 15. Dezember 2014 zu verstehen, braucht der Jurist für 110 Seiten den Beistand eines Landvermessers, beispielsweise Old Shatterhand, der nach der Legende von Karl May in den USA Erstaunliches leistete. Der Durchschnittsjurist und Laie ist erleichtert, wenn er nach 110 Seiten geodätisch formulierter Linien und Bögen endlich auf eine Karte stößt. Keine interaktive Karte, doch immerhin so vertraut wie ein Atlas!
Um die Entscheidung von 112 Seiten vom 15. Dezember 2014 zu verstehen, braucht der Jurist für 110 Seiten den Beistand eines Landvermessers, beispielsweise Old Shatterhand, der nach der Legende von Karl May in den USA Erstaunliches leistete. Der Durchschnittsjurist und Laie ist erleichtert, wenn er nach 110 Seiten geodätisch formulierter Linien und Bögen endlich auf eine Karte stößt. Keine interaktive Karte, doch immerhin so vertraut wie ein Atlas!
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.