×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Montag, den 29. Dez. 2014

Gegen den Missbrauch von Kinderflüchtlingen

 
.   Alleinfliehende Kinder sind einer gesteigerten Missbrauchs­gefahr ausgesetzt und verdienen beson­deren staat­lichen Schutz, bestimmt ein Verord­nungsent­wurf unter dem Titel Standards To Prevent, Detect, and Respond to Sexual Abuse and Sexual Harass­ment Invol­ving Unaccom­panied Children, den die Administ­ration for Children and Families des Gesundheits- und Familien­ministeriums des US-Bundes am 24. Dezember 2014 verkündete; s. Federal Register, Bd. 79, Heft 247, S. 77767-77800.

Als Rechts­grund­lagen zitiert das Amt den Violence Against Women Reautho­rization Act of 2013. Der Entwurf richtet sich primär an das dem Amt unter­geordnete Office of Refugee Resettlement. Nach dem Admini­strative Proce­dures Act erhält die Öffent­lichkeit bis zum 23. Februar 2015 die Gelegen­heit zur Stellung­nahme des Entwurfs, der in der Verkün­dung mit umfas­senden Begrün­dungen und Erläu­terungen versehen ist.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER