Der Prozess dauerte mit Zeugenvernehmungen, Kreuzverhören und Plädoyers sechs Tage. Hinzu kamen Termine vor dem Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston, das die Entscheidung erließ. Dessen Begründung vom 20. Dezember 2014 führt vorbildlich in die Schwierigkeiten des Inkasso in den USA ein, das sowohl von einzelstaatlichem Recht als auch dem bundesrechtlichen Fair Debt Collection Practices Act geprägt wird.
Diese Herausforderungen treffen nicht nur die verklagten Rechtsanwälte, sondern ebenfalls die Richterin in der ersten Instanz und die Parteien. Die Gesetze auf Bundes- und Staatenebene ergänzen sich nicht logisch. Ihre partielle Wechselwirkung und das Nebeneinanderwirken erörterte das Bundesgericht ausführlich und lesenswert. Jeder Gläubiger, nicht nur ihre Anwälte, findet in ihr nützliche Informationen für die Risikominderung beim Forderungseinzug in den USA.