CK • Washington. Zwei Backfirmen streiten sich vor dem Bundesgericht des Ostbezirks Pennsylvanias im Fall Sweets Street Desserts v. Chudleigh's um eine sechsfach gefaltete, blütenförmige Apfelgebäckaufmachung, für die Klägerin eine eingetragene Marke als distinctive configuration for baked goods beansprucht. Sie verliert im Schlüssigkeitsverfahren wegen der Funktionalität des Designs und hat damit auch ihre Marke verloren!
Beide Parteien überzogen sich gegenseitig mit Ansprüchen, die das Gericht am 23. Dezember 2014 einer ausführlichen und lehrreichen Erörterung würdigte. Neben dem Markenanspruch und Trade Dress-Designanspruch behandelte es auch den Anspruch der Beklagten gegen eine an ihre Hauptkundin gerichtete Abmahnung, die nach Auffassung der Beklagten einen rechtswidrigen Eingriff in Vertragsbeziehungen Dritter darstellte. Der geht allerdings wegen des gutgläubigen Vertrauens der Klägerin in den Bestand ihrer Marke unter.