Urteil in Vollstreckung angefochten
CK • Washington. Kuba gewann, als ein Markeninhaber für kubanische Zigarren ein Urteil anfocht, das ein Gericht in Florida gegen die Republik Kuba nach einer versäumten Prozessverteidigung erlassen hatte. Die Aufhebung des Urteils in Jerez v. Republic of Cuba ist nicht nur bei der Vertretung von Staaten bedeutsam, sondern auch für andere Vollstreckungsgläubiger. Das betrifft den Urteilsschuldner, der eine Klage ignoriert, ebenso wie Dritte, gegen die das Urteil vollstreckt werden soll, weil sie im Besitz von Vermögen des Beklagten sind.
Die Beschlussbegründung des Bundesberufungsgerichts in der US-Hauptstadt vom 30. Dezember 2014 behandelt primär die sachliche Zuständigkeit. Erging das Urteil ohne Vorliegen dieser Zuständigkeit, ist es zu jedem späteren Zeitpunkt noch anfechtbar. Das gilt nicht, wenn der Beklagte sich am Prozess - ganz oder ein wenig - beteiligt hat.
Hier hatte Kuba überhaupt nicht am Prozess teilgenommen. In diesem Fall fehlte die Zuständigkeit, weil das einzelstaatliche Gericht die Grenzen des Bundesgesetzes über die Staatenimmunität und ihre Ausnahmen ignoriert hatte. Die Anforderungen an den Foreign Sovereign Immunities Act waren nun im Vollstreckungsverfahren zu prüfen. Da das Obergericht keine Grundlage für eine Immunitätsausnahme feststellte, war das Untergericht unzuständig und konnte kein wirksames Urteil erlassen.
Die Beschlussbegründung des Bundesberufungsgerichts in der US-Hauptstadt vom 30. Dezember 2014 behandelt primär die sachliche Zuständigkeit. Erging das Urteil ohne Vorliegen dieser Zuständigkeit, ist es zu jedem späteren Zeitpunkt noch anfechtbar. Das gilt nicht, wenn der Beklagte sich am Prozess - ganz oder ein wenig - beteiligt hat.
Hier hatte Kuba überhaupt nicht am Prozess teilgenommen. In diesem Fall fehlte die Zuständigkeit, weil das einzelstaatliche Gericht die Grenzen des Bundesgesetzes über die Staatenimmunität und ihre Ausnahmen ignoriert hatte. Die Anforderungen an den Foreign Sovereign Immunities Act waren nun im Vollstreckungsverfahren zu prüfen. Da das Obergericht keine Grundlage für eine Immunitätsausnahme feststellte, war das Untergericht unzuständig und konnte kein wirksames Urteil erlassen.