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Donnerstag, den 08. Jan. 2015

Ich bin dann mal 12 Wochen weg

 
.   Arbeitsrecht ist einzelstaatliches Recht und deshalb überall in den USA unter­schiedlich, doch gelten auch Bundes­gesetze wie das Familien­urlaubsgesetz, Family Medical Leave Act, 29 USC §2615(1). Auf dieses berief sich der Kläger nach seiner Kündigung wegen einer drei­tägigen, krankheits­bedingten Abwesen­heit vom Arbeits­platz. Der beklagte Arbeit­geber verlangte vor der Fehl­zeit eine Meldung, die der Kläger erst danach einreichte.

In Cincinnati entschied das Bundesberufungs­gericht des sechsten Bezirks zugunsten des Beklagten im Fall Cundiff v. Lenawee Stamping Corporation. Gleich ob die Meldung in einem Tarif­vertrag, Collective Bargaining Agreement, oder einem Handbuch, Employment Manual, gefordert ist, das FMLA-Gesetz gewährt dem Arbeit­nehmer den Anspruch auf arbeits­freie Tage nur nach den von Arbeitgeber festge­legten Bedin­gungen, erklärte es am 7. Januar 2015.

Nachtrag: Am 8. Januar 2015 entschied dasselbe Gericht in Kimberly Anderson v. McIntosh Construction, LLC dass der Arbeitgeber bei fehlender Meldung des Arbeitnehmers nicht verpflichtet ist zu erahnen, dass der Arbeitnehmer eine FMLA-Pause braucht und nimmt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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