Das Untergericht wies die Klage ebenso wie den Antrag auf eine Unterlassungsverfügung ab. Am 9. Januar 2015 beurteilte das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta die Revisionsanträge. Das Gericht stellte im Fall Anthony Davila v. Robin Gladden zunächst den Glauben an die in Tieropfern veredelten Perlen und ihre geistererhaltene Kraft dar, bevor es feststellte, dass die Haftanstaltsregeln aus gutem Grund nur religiöse Güter aus geprüften Quellen zulassen. Zwar seien Santeria-Perlen beschaffbar, doch der Priester bestand auf seinen eigenen Schätzen. Andere wollte er nicht.
Die Beschlussbegründung von 31 Seiten Länge führt lesenswert in die sich aus der Religionsfreiheit ableitenden Rechte ein. Das Gericht bestimmte, dass das Ausübungsrecht gegen die Interessen der angemessenen Haftungsanstaltsverwaltung abzuwiegen sei. Die bestehenden Regelungen seien verfassungsvereinbar angewandt worden. Alternativen seien berücksichtigt, aber rechtmäßig für unpraktikabel erachtet worden. Deshalb muss der Priester die Haft ohne seine Geister verbringen.