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Samstag, den 10. Jan. 2015

Ohne Perlen und Geister in Haft: Schadensersatz?  

.   Erhält der Santeria-Priester, der an gute Geister und spirituelle Perlen glaubt, Schadens­ersatz nach dem Religious Freedom Restoration Act in 42 USC §2000bb, weil die Haft­anstalt ihm die Perlen und Muscheln verweigert, die ihm sein Patenkind bringen wollte? Er sieht sein Verfassungs­recht auf Religions­freiheit verletzt; das Gesetz garantiert in solchen Fällen monetären Ersatz.

Das Untergericht wies die Klage ebenso wie den Antrag auf eine Unter­lassungsver­fügung ab. Am 9. Januar 2015 beurteilte das Bundes­berufungs­gericht des elften Bezirks der USA in Atlanta die Revisions­anträge. Das Gericht stellte im Fall Anthony Davila v. Robin Gladden zunächst den Glauben an die in Tieropfern veredelten Perlen und ihre geister­erhaltene Kraft dar, bevor es feststellte, dass die Haft­anstalts­regeln aus gutem Grund nur reli­giöse Güter aus geprüften Quellen zulassen. Zwar seien Santeria-Perlen beschaff­bar, doch der Priester bestand auf seinen eigenen Schätzen. Andere wollte er nicht.

Die Beschlussbegründung von 31 Seiten Länge führt lesenswert in die sich aus der Religions­freiheit ablei­tenden Rechte ein. Das Gericht bestimmte, dass das Ausübungs­recht gegen die Inter­essen der ange­messenen Haftungs­anstalts­verwaltung abzuwiegen sei. Die beste­henden Regelungen seien verfassungs­vereinbar ange­wandt worden. Alter­nativen seien berück­sichtigt, aber rechtmäßig für unprak­tikabel erachtet worden. Deshalb muss der Priester die Haft ohne seine Geister verbringen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.