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Sonntag, den 11. Jan. 2015

Keine Chance: Griechin im US-Gericht

 
.   Wie soll die Griechin in Athen im Prozess vor dem Bundesgericht im Staat New York die local Rules des Prozessrechts verstehen, die die bundesgesetzlichen Normen sowie die vom Supreme Court, die vom Bundesberufungsgericht und die vom örtlichen Gericht ergänzen? Das fällt ja selbst Anwälten schwer, denen Teile dieser Kette unvertraut sind! Anwälte halten sich dafür ihre Litigators, die forensisch tätig sind und auch die je nach Richter besonderen Prozessregeln kennen müssen.

Diese Unkenntnis wurde der Klägerin vor den Bundesgerichten am 8. Januar 2015 zum Verhängnis, wo der United States Court of Appeals for the Second Circuit in New York City bei aller Nachsicht für eine anwaltlich nicht vertretene Partei gegen sie entschied. Sie hätte mehr Fragen in die Revision einbringen dürfen, wenn sie die untergerichtlichen Normen beachtet hätte. Sie drang im Fall Manolis v. Brecher auch nicht mit dem Argument durch, der Beklagte hätte sie laut Vertrag anwaltlich vor Gericht vertreten müssen. Sie hatte nämlich dessen Beweis nicht bestritten, der Vertrag habe eine administrative Unterstützung stipuiert und eine Prozessvertretung ausgeschlossen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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