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Mittwoch, den 14. Jan. 2015

Gericht in Religionsstreit hineingezogen

 
.   Aus Deutschland kamen die Hutter nach Amerika, und heute streiten sich zwei Abspal­tungen vor den staatlichen und Bundes­gerichten in den USA. Eine Gruppe verklagt auch die Anwälte der anderen wegen Untreue. Am 13. Januar 2015 fällte in St. Louis das Bundes­berufungs­gericht des achten Bezirks der USA seine Entscheidung:

Für Religionsfragen sind Gerichte nicht zuständig! Seine Begrün­dung im Fall Hutterville Hutterian Brethren Inc. v. Sveen erklärt die Geschichte der Hutter-Kommunen und ihren Zwist um die Aner­kennung zweier konkurrie­render Führer. Letzten Endes geht der Streit um Vermögen. Auch Kommunen können Vermögen halten und als Corporations gesell­schafts­rechtlich organi­siert sein.

Doch stellt sich die gerichtliche Zuständig­keitsfrage für den Streit erst, wenn die Parteien unter sich klären, wer für die säku­laren Belange die Vertretungs­macht besitzt. Diese von Religions­regeln abhängige Frage können staat­liche Gerichte nicht beant­worten. Folglich ist die Abweisung die einzige Lösung, solange die Parteien sich gegen­seitig die Vertretungs­berechtigung absprechen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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