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Donnerstag, den 15. Jan. 2015

Mandant verheimlicht. Anwalt büßt.

 
.   Im amerikanischen Zivilprozess müssen die Parteien verlangte Beweise der Gegen­seite herausgeben, sonst drohen Sanktionen. Im Fall Waste Management of Washington v. Dean Kattler ließ eine Partei durch ihren Anwalt erklären, sie besitze einen verlangten Daten­träger nicht; zudem speicherte sie verlangte Daten auf einem iPad in einem Geheimfach, das eine Kopie des Daten­trägers nicht aufzeigte und das nur mit einem Jailbreak auffindbar ist.

Das Gericht erließ wegen dieser Verheim­lichung Sanktionen nicht nur gegen die Partei, sondern auch deren Anwalt. Am 14. Januar 2015 gewann der Anwalt die gegen seine Sanktion eingelegte Revision.

Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans erörterte ausführlich auf 12 Seiten die Voraus­setzungen und Reichweite der Sanktionen für eine Verheim­lichung von Beweisen im Discovery-Ausforschungs­beweis­verfahren. In diesem Fall hätte der Rechtsanwalt das Anwalts­geheimnis, Attorney-Client Privilege, verletzen müssen, um nicht gegen den Offen­legungs­beschluss des Gerichts zu verstoßen, und er war auch keiner Beihilfe zur Beweis­vereitelung schuldig.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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