Mandant verheimlicht. Anwalt büßt.
CK • Washington. Im amerikanischen Zivilprozess müssen die Parteien verlangte Beweise der Gegenseite herausgeben, sonst drohen Sanktionen. Im Fall Waste Management of Washington v. Dean Kattler ließ eine Partei durch ihren Anwalt erklären, sie besitze einen verlangten Datenträger nicht; zudem speicherte sie verlangte Daten auf einem iPad in einem Geheimfach, das eine Kopie des Datenträgers nicht aufzeigte und das nur mit einem Jailbreak auffindbar ist.
Das Gericht erließ wegen dieser Verheimlichung Sanktionen nicht nur gegen die Partei, sondern auch deren Anwalt. Am 14. Januar 2015 gewann der Anwalt die gegen seine Sanktion eingelegte Revision.
Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans erörterte ausführlich auf 12 Seiten die Voraussetzungen und Reichweite der Sanktionen für eine Verheimlichung von Beweisen im Discovery-Ausforschungsbeweisverfahren. In diesem Fall hätte der Rechtsanwalt das Anwaltsgeheimnis, Attorney-Client Privilege, verletzen müssen, um nicht gegen den Offenlegungsbeschluss des Gerichts zu verstoßen, und er war auch keiner Beihilfe zur Beweisvereitelung schuldig.
Das Gericht erließ wegen dieser Verheimlichung Sanktionen nicht nur gegen die Partei, sondern auch deren Anwalt. Am 14. Januar 2015 gewann der Anwalt die gegen seine Sanktion eingelegte Revision.
Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans erörterte ausführlich auf 12 Seiten die Voraussetzungen und Reichweite der Sanktionen für eine Verheimlichung von Beweisen im Discovery-Ausforschungsbeweisverfahren. In diesem Fall hätte der Rechtsanwalt das Anwaltsgeheimnis, Attorney-Client Privilege, verletzen müssen, um nicht gegen den Offenlegungsbeschluss des Gerichts zu verstoßen, und er war auch keiner Beihilfe zur Beweisvereitelung schuldig.