In Deutschland würde einfach Verwaltungsverfahrensrecht angewandt: Wenn das Gesetz eine Entscheidung mit einer Begründung verlangt, damit der Bürger einen etwaigen Prozess innerhalb von 30 Tagen nach der Entscheidung einleiten kann, würde kein Gericht toliereren, dass jeder Ort als Entscheidungsträger nach Belieben beschließt, dass die Begründung gleich mit der Entscheidung, nach 24 Tagen oder am Ende der Frist verkündet wird.
Die Klägerin ging zur Klärung dieser Frage bis zum obersten Gerichtshof der USA in Washington, als ein Ort seine Ablehnung eines Antrag auf Errichtung eines Antennenturms ablehnte und die Begründung erst kurz vor Fristablauf lieferte. Die Mehrheit der Richter fanden einen verfassungsvereinbaren Weg, ihre Verkündung in angemessener Zeit vorzuschreiben. Dagegen erhebt die Minderzahl der neun Richter Protest und weiß einen Großteil der US-Bürger hinter sich:
Ohne Uneinheitlichkeit des Rechts ginge die freieste Rechtsordnung der Welt zugrunde! Dabei hatte die Mehrheit ein Stück Uneinheitlichkeit bewahrt: Weiterhin darf jedes Kaff selbst bestimmen, was eine Begründung darstellt. Ein Sitzungsprotokoll reicht aus.