Exklusivrecht zum Brückenbau
Kanadisches Monopol vor amerikanischem Gericht
CK • Washington. Soll ein US-Gericht entscheiden, ob Königin Elizabeth als Hoheit Kanadas das exklusive Recht der Klägerin verletzt, bei Detroit eine Brücke zwischen Kanada und den USA zu bauen? Obwohl eine Feststellungsklage in Ontario läuft, verklagte die amerikanische Inhaberin dieses ewigen Rechts mit ihrer kanadischen Tochter Kanada vor dem Bundesgericht der US-Hauptstadt.Dort fiel am 14. Januar 2015 in Detroit International Bridge Company v. Her Majesty the Queen in Right of Canada eine Entscheidung, die einerseits erklärt, dass Gerichte Plenarkompetenz zur Streitklärung besitzen, und andererseits erörtert, dass sowohl Völkerrecht als auch US-Recht Respekt vor ausländischen Gerichtsbarkeiten fordern. Das Urteil läuft auf ein Abwarten hinaus: Über den amerikanischen Fall wird erst entschieden, wenn das Urteil aus Kanada vorliegt.