Dort fiel am 14. Januar 2015 in Detroit International Bridge Company v. Her Majesty the Queen in Right of Canada eine Entscheidung, die einerseits erklärt, dass Gerichte Plenarkompetenz zur Streitklärung besitzen, und andererseits erörtert, dass sowohl Völkerrecht als auch US-Recht Respekt vor ausländischen Gerichtsbarkeiten fordern. Das Urteil läuft auf ein Abwarten hinaus: Über den amerikanischen Fall wird erst entschieden, wenn das Urteil aus Kanada vorliegt.
Dort fiel am 14. Januar 2015 in Detroit International Bridge Company v. Her Majesty the Queen in Right of Canada eine Entscheidung, die einerseits erklärt, dass Gerichte Plenarkompetenz zur Streitklärung besitzen, und andererseits erörtert, dass sowohl Völkerrecht als auch US-Recht Respekt vor ausländischen Gerichtsbarkeiten fordern. Das Urteil läuft auf ein Abwarten hinaus: Über den amerikanischen Fall wird erst entschieden, wenn das Urteil aus Kanada vorliegt.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.