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Samstag, den 17. Jan. 2015

Exklusivrecht zum Brückenbau  

Kanadisches Monopol vor amerikanischem Gericht
.   Soll ein US-Gericht entscheiden, ob Königin Elizabeth als Hoheit Kanadas das exklusive Recht der Klägerin verletzt, bei Detroit eine Brücke zwischen Kanada und den USA zu bauen? Obwohl eine Feststellungsklage in Ontario läuft, verklagte die amerikanische Inhaberin dieses ewigen Rechts mit ihrer kanadischen Tochter Kanada vor dem Bundesgericht der US-Hauptstadt.

Dort fiel am 14. Januar 2015 in Detroit International Bridge Company v. Her Majesty the Queen in Right of Canada eine Entscheidung, die einerseits erklärt, dass Gerichte Plenarkompetenz zur Streitklärung besitzen, und andererseits erörtert, dass sowohl Völkerrecht als auch US-Recht Respekt vor ausländischen Gerichtsbarkeiten fordern. Das Urteil läuft auf ein Abwarten hinaus: Über den amerikanischen Fall wird erst entschieden, wenn das Urteil aus Kanada vorliegt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.