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Montag, den 19. Jan. 2015

Keine Professur für Ausländer  

.   Als Ausländer in die oberen Etagen amerikanischer Institutionen zu stoßen, ist nicht einfach, aber beim Nicht­erfolg kann man sich nicht auf eine Diskrimie­rungsklage verlassen, erfuhr der Brasi­lianer, dem eine erhoffte Pro­fessur versagt blieb, im Fall David Gertner v. Pace University. Das Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA in New York City gab dem Kandi­daten am 16. Januar 2015 eine kurze Abfuhr, für die der Mangel seiner Beweise trotz erkannter Probleme der Univer­sitätsver­waltung den Ausschlag gab:
Namely, the preponderance of the evidence did not show that Pace's legi­timate, non-discri­minatory reason for not promoting Gertner was a pretext for discri­mination. Based on the District Court's exten­sive findings, neither Pace’s incon­sistent promotion standards, stray comments, imposition of an onerous course schedule, nor promotion of non-Brazilian faculty, either indivi­dually or collec­tively, established any discri­minatory intent on the basis of Gertner's Brazilian national origin. AaO 2.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.