Der Prozess darf nun im Untergericht fortgesetzt werden, das dieser Aussage keine diskriminierende Bedeutung beimaß. Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans legte jedoch überzeugend dar, dass derartige Aussagen bei regelmäßiger Wiederholung nicht nur auf eine Diskriminierung schließen lassen, sondern sie unmittelbar beweisen.
Am 4. Februar 2015 entschied es auch über den Umstand, dass die Klägerin wegen ihrer Hautfarbe nicht einmal für eine Beförderung in Betracht gezogen worden sei. Der Einwand des Kasinos, es habe eine qualifizierte Person ins Management berufen, reicht nicht, um die Klage abzuwehren: Spanish Lake must do more than merely identify a legitimate basis for its decision - it must show that any reasonable jury would conclude that it would have made the same decision absent the discrimination.