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Samstag, den 07. Febr. 2015

Presserecht gegen Datenschutzanspruch der Polizei  

Schutz der Privatsphäre genießt Grundrechtsrang im US-Gericht
.   Eine Zeitung nutzte Personaldaten von Polizisten aus dem Führer­scheinamt und veröf­fentlichte jedes Detail, weil sie vermutete, dass die Polizei nach einem Vorwurf von Polizei­gewalt eine Gegen­über­stellung so manipu­lierte, dass der Vorwurf fallen gelassen wurde. Die Polizisten verklagten die Zeitung wegen der Verletzung ihrer Privat­sphäre nach dem bundes­rechtlichen Driver's Privacy Protection Act, 18 USC §2721, auf Schadensersatz.

Die Zeitung berief sich auf die Presse­freiheit nach dem ersten Verfassungs­grundsatz. Im Fall Scott Dahlstrom v. Sun-Times Media, LLC entschied das Bundes­berufungs­gericht des siebten Bezirks in Chicago mit einer 33-seitigen Begrün­dung gegen diese verfas­sungs­recht­liche Einrede, sodass der Prozess im Unter­gericht fort­gesetzt werden darf.

Die Zeitung hatte einige Personal­daten von der Polizei nach dem Freedom of Information Act erhalten, diese jedoch mit viel genaueren personen­bezogenen Daten vom Führer­scheinamt ange­reichert, und das Ergebnis publiziert. Das für Führer­scheine geltende Daten­schutz­gesetz trumpft in diesem Fall. Das Gericht erhebt den gesetz­lichen Daten­schutz auf dieselbe verfas­sungs­recht­liche Stufe wie die Presse­freiheit und gelangt nach der Erör­terung höchst­gericht­licher Präzedenz­fälle zum bemerkens­werten Ergebnis, dass zwischen beiden Grund­rechten eine Abwägung erfolgen muss.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.