Die Zeitung berief sich auf die Pressefreiheit nach dem ersten Verfassungsgrundsatz. Im Fall Scott Dahlstrom v. Sun-Times Media, LLC entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Chicago mit einer 33-seitigen Begründung gegen diese verfassungsrechtliche Einrede, sodass der Prozess im Untergericht fortgesetzt werden darf.
Die Zeitung hatte einige Personaldaten von der Polizei nach dem Freedom of Information Act erhalten, diese jedoch mit viel genaueren personenbezogenen Daten vom Führerscheinamt angereichert, und das Ergebnis publiziert. Das für Führerscheine geltende Datenschutzgesetz trumpft in diesem Fall. Das Gericht erhebt den gesetzlichen Datenschutz auf dieselbe verfassungsrechtliche Stufe wie die Pressefreiheit und gelangt nach der Erörterung höchstgerichtlicher Präzedenzfälle zum bemerkenswerten Ergebnis, dass zwischen beiden Grundrechten eine Abwägung erfolgen muss.