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Sonntag, den 08. Febr. 2015

Verdikt, Urteil, Beschluss - Jury v. Richter

 
Entscheidungen mit oder ohne Geschworene im Zivilprozess
RD - Washington DC.   In dem Fall Tracy Thomas v. Louisville Ladder Inc. zeigt sich einmal mehr das Verhältnis von Jury und Richter. Die Geschworenen subsumierten Tatsachen und Recht und wiesen die Ansprüche des Klägers gegen den Leiterhersteller wegen einer Haftung für Fahrlässigkeit und aus Gefähr­dungs­haftung zurück.

Die Beklagte beantragte die Aufhebung des Jury­spruchs und statt dessen den Erlass eines abwei­senden Urteils allein aufgrund der Rechtslage, denn es hätte keine Tatsa­chenfra­gen gegeben. Bei der vorlie­genden Beweis­lage sei recht­lich nur ein Ergebnis denkbar, und die Subsumtion der Jury sei nicht erforderlich. Ein Judgment as a Matter of Law sei angezeigt.

Somit sollte der Richter die Entschei­dung der Jury ersetzen. Dies ist, entgegen der weit verbrei­teten Meinung in Deutschland, möglich. Wir erinnern uns: Das Verdikt beendet das Verfahren nicht. Das Urteil spricht allein der Richter. Er hat hierbei fünf Entschei­dungsmög­lichkei­ten, und zwar:
1. Urteil gemäß dem Jury Verdict.
2. New Trial: Wenn die Jury spinnt, folgt eine neue Hauptverhandlung vor einer neuen Jury. Das kostet jede Partei mindestens $10000 pro Tag und wird von niemandem gewünscht.
3. JNOV: Judgment Non Obstante Verdicto oder Judgment as a Matter of Law.
4. Remittitur: Der Richter reduziert den von der Jury bestimmten Betrag.
5. Additur: Der Richter erhöht den von der Jury bestimmten Betrag.
In diesem Fall wies das Bundesgericht für Kansas am 3. Februar 2015 das Vorbringen des Beklagten mit Beschluss als irrelevant zurück. Einmal mehr zeigt sich die Vielfalt der Entscheidungs­möglich­keiten des Richters in den USA. Den Weg zum Urteil beschreibt das Prozessrecht der USA.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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