Grundsätzlich gilt, dass Aktien und Wertpapiere von einem - aus US-Sicht - ausländischen Verkäufer an Abnehmer in den USA ohne US-Besteuerung verkauft werden können, wenn zumindest eine der folgenden Bedingungen unter IRC §864(b)(2)(A) erfüllt ist:
(i) Der ausländische Verkäufer (ob Einzelperson oder Unternehmen) tätigt die Verkäufe über einen unabhängigen US-Agenten, oder
(ii) Der ausländische Verkäufer (ob Einzelperson oder Unternehmen) wird vom IRS nicht als Dealer, mithin als professioneller Händler, angesehen.
Im Falle der ersten Ausnahme darf der Verkäufer Dealer sein, und im Falle der zweiten Ausnahme darf er den Handel über von ihm abhängige Agenten oder Angestellte in den USA abwickeln. Das IRS-Memorandum beschreibt anonym den konkreten Fall einer ausländischen Personengesellschaft und gibt damit ein Beispiel, in dem die Schwelle zum Dealer überschritten wird und inwieweit ein US-Agent als unabhängig gelten kann. Die in dem Memorandum dargestellte Personengesellschaft fiel nicht unter die erste Ausnahme, weil ihr US-Agent nur auf Weisung der Personengesellschaft handeln konnte, und sie durfte auch die zweite Ausnahme nicht in Anspruch nehmen, weil sie regelmäßig von anderen Firmen neu emittierte Wertpapiere kaufte und dabei diesen Firmen eine Absatzgarantie gewährte, um sie dann an US-Kunden weiterzuverkaufen. Diese Aktivität wies sie, neben anderen einschlägigen Aktivitäten, als professionellen Underwriter aus.
Die Fakten des Memorandums sind sehr spezifisch, und doch wurde CCA 201501013 in Fachkreisen zuletzt viel besprochen, denn es kann als Orientierungshilfe und Startpunkt für weitere Recherchen dienen, wenn der Verkauf von Aktien und Wertpapieren in die Vereinigten Staaten geplant ist. Wer derartige Geschäfte vorhat, sollte sich in jedem Falle fachlich beraten lassen.