Aus deutscher Sicht wäre Amtshaftungshaftungsrecht zu prüfen, doch musste das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis die Common Law Immunity untersuchen. Am 11. Februar 2015 erörterte es im Subrogationsprozess lesenswert dessen Grundsätze, die in dieser Folgerung kulminieren:
Da die staatliche Einrichtung Versicherungsdeckungsschutz erwarb und die Immunitätsfrage nicht in die Verhandlung der Police einfließen ließ, greift die Immunität nicht. Die Haftung darf im Untergericht weiter geprüft werden.