Im deutschen Recht wäre dieser Sachverhalt wahrscheinlich als Persönlichkeitsrechtsverletzung verfolgt worden. In den USA gilt zum einen Markenrecht und false Endorsement nach 15 USC §1125(a) und im angerufenen Forum in Nevada auch unauthorized commercial Use of Right to Publicity nach Nev. Rev. Stat. §597.770. Über 49 Seiten erörterte das Revisionsgericht mit lehrreicher Subsumtion diese Ansprüche.
Im deutschen Recht wäre dieser Sachverhalt wahrscheinlich als Persönlichkeitsrechtsverletzung verfolgt worden. In den USA gilt zum einen Markenrecht und false Endorsement nach 15 USC §1125(a) und im angerufenen Forum in Nevada auch unauthorized commercial Use of Right to Publicity nach Nev. Rev. Stat. §597.770. Über 49 Seiten erörterte das Revisionsgericht mit lehrreicher Subsumtion diese Ansprüche.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.