Kostenerstattung nach zweifelhafter Urheberklage
CK • Washington. Die American Rule of Costs sieht als Regelfall keine Kostenerstattung für die im US-Prozess obsiegende Partei vor, doch der Revisionsbeschluss im Urheberrechtsfall Louisiana Contractors Licensing Service Inc. v. American Contractors Exam Services Inc. zeigt, dass auch das Gegenteil die Regel sein kann. Nach dem Copyright Act übt das Gericht ein Ermessen bei der Kostenerstattung aus, und nach der Rechtsprechung des Supreme Court in Washington stellt die Erstattung im Urheberrecht die Regel und nicht das Ausnahme dar.
In New Orleans entschied deshalb das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA am 20. Februar 2015 gegen einen Urheberrechtsinhaber von prüfungsvorbereitenden Lehrbüchern, dass das Untergericht sein Ermessen richtig ausgeübt hatte, als es die Klage abwies, weil nur 14 von 1083 Prüfungsfragen in Büchern der konkurrierenden Beklagten mit denen der Klägerin übereinstimmten.
Die Klage war als minimale Verletzung abzuweisen; der Kostenerstattungsbeschluss war grundsätzlich zulässig, und das Gericht beachtete bei der Ermessensausübung die obergerichtlich vorgegebenen Faktoren, frivolousness, motivation, objective unreasonableness … and the need in particular circumstances to advance considerations of compensation and deterrence.
In New Orleans entschied deshalb das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA am 20. Februar 2015 gegen einen Urheberrechtsinhaber von prüfungsvorbereitenden Lehrbüchern, dass das Untergericht sein Ermessen richtig ausgeübt hatte, als es die Klage abwies, weil nur 14 von 1083 Prüfungsfragen in Büchern der konkurrierenden Beklagten mit denen der Klägerin übereinstimmten.
Die Klage war als minimale Verletzung abzuweisen; der Kostenerstattungsbeschluss war grundsätzlich zulässig, und das Gericht beachtete bei der Ermessensausübung die obergerichtlich vorgegebenen Faktoren, frivolousness, motivation, objective unreasonableness … and the need in particular circumstances to advance considerations of compensation and deterrence.