In New Orleans entschied deshalb das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA am 20. Februar 2015 gegen einen Urheberrechtsinhaber von prüfungsvorbereitenden Lehrbüchern, dass das Untergericht sein Ermessen richtig ausgeübt hatte, als es die Klage abwies, weil nur 14 von 1083 Prüfungsfragen in Büchern der konkurrierenden Beklagten mit denen der Klägerin übereinstimmten.
Die Klage war als minimale Verletzung abzuweisen; der Kostenerstattungsbeschluss war grundsätzlich zulässig, und das Gericht beachtete bei der Ermessensausübung die obergerichtlich vorgegebenen Faktoren, frivolousness, motivation, objective unreasonableness … and the need in particular circumstances to advance considerations of compensation and deterrence.