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Dienstag, den 24. Febr. 2015

Sitz mit Beinfreiheit einklagen?

 

Grönland Transatlantik Flug
.   Emotionale Schäden und Appetitverlust be­klag­te im Fall Naqvi v. Turkish Airlines der Kläger, dem ein Aus­gangs­sitz wegen seiner unzureichenden Größe verweigert wurde und der dann in diesen Sitzen kleinere Frauen aus dem Land der Flugge­sellschaft ent­deckte. Obwohl ihm am Flughafen ein Sitzplatz mit mehr Bein­freiheit zugesagt war, fand er sich in einem nor­malen, bekanntlich auf Sardinen zugeschnit­tenen Sitz wieder. Er klagte wegen Vertrags­verletzung und Diskri­minierung.

Das Bundesgericht der Hauptstadt entschied den Fall am 23. Februar 2015. Die Beru­fung auf zahlreiche Gesetze brachte dem Reisenden nichts. Das Gericht ver­kündete eine ausführ­lich begrün­dete Abweisung mangels Schlüssig­keit, die es auf dem Montrealer Abkommen, der Convention for the Unification of Certain Rules for International Carriage by Air, aufbaute.

Ob der Fluggast seine Klage mit Tierschutz oder Menschen­würde hätte begründen sollen, sagt das Gericht nicht. Seine elfseitige Begründung stellt jedoch lesenswert die Grenzen der Ansprüche von Reisenden gegen Fluggesell­schaften nach dem Nach­folge­abkommen zum Warschauer Abkommen und dem Recht der USA dar.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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