CK • Washington. Emotionale Schäden und Appetitverlust beklagte im Fall Naqvi v. Turkish Airlines der Kläger, dem ein Ausgangssitz wegen seiner unzureichenden Größe verweigert wurde und der dann in diesen Sitzen kleinere Frauen aus dem Land der Fluggesellschaft entdeckte. Obwohl ihm am Flughafen ein Sitzplatz mit mehr Beinfreiheit zugesagt war, fand er sich in einem normalen, bekanntlich auf Sardinen zugeschnittenen Sitz wieder. Er klagte wegen Vertragsverletzung und Diskriminierung.
Das Bundesgericht der Hauptstadt entschied den Fall am 23. Februar 2015. Die Berufung auf zahlreiche Gesetze brachte dem Reisenden nichts. Das Gericht verkündete eine ausführlich begründete Abweisung mangels Schlüssigkeit, die es auf dem Montrealer Abkommen, der Convention for the Unification of Certain Rules for International Carriage by Air, aufbaute.
Ob der Fluggast seine Klage mit Tierschutz oder Menschenwürde hätte begründen sollen, sagt das Gericht nicht. Seine elfseitige Begründung stellt jedoch lesenswert die Grenzen der Ansprüche von Reisenden gegen Fluggesellschaften nach dem Nachfolgeabkommen zum Warschauer Abkommen und dem Recht der USA dar.