Cannabis-Labor im Keller nicht feuerversichert
CK • Washington. Nachdem ihr Haus abbrannte, erhielt die Klägerin aus der Police den vereinbarten Schadensersatz, doch erfuhr der Versicherer dann, dass ihr Mann im Keller eine Marihuanaproduktion betrieb. Er setzte dabei hochexplosives Butan ein.
Nun verklagte der Versicherer die Klägerin auf Rückgewährung der Deckungssumme. In Cincinnati entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Nationwide Mutual Fire Ins. Co. v. Kasey McDermott gegen die Versicherungsehmerin.
Die Nutzung als Produktionsstätte fällt unter die Haftungsausschlussklausel der Versicherungspolice, die bei einer anderen Nutzung des Anwesens als der zur Zeit des Vertragsschlusses angegebenen greift. Dies gelte auch, wenn der Ehemann eine Genehmigung zur Cannabisverarbeitung besaß, erklärte das Gericht am 24. Februar 2015.
Nun verklagte der Versicherer die Klägerin auf Rückgewährung der Deckungssumme. In Cincinnati entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Nationwide Mutual Fire Ins. Co. v. Kasey McDermott gegen die Versicherungsehmerin.
Die Nutzung als Produktionsstätte fällt unter die Haftungsausschlussklausel der Versicherungspolice, die bei einer anderen Nutzung des Anwesens als der zur Zeit des Vertragsschlusses angegebenen greift. Dies gelte auch, wenn der Ehemann eine Genehmigung zur Cannabisverarbeitung besaß, erklärte das Gericht am 24. Februar 2015.