Lucky-Marke drei Mal im Glück
CK • Washington. Mit dem Wort Lucky gekennzeichnete Bekleidung eines Markeninhabers traf im Markt auf Lucky-Ware anderer Hersteller, und drei Klagen folgten in den Jahren 2001, 2005 und 2011. Zuerst gab es einen Vergleich, dann ein Urteil und jetzt einen Revisionsbeschluss, der erneut den Markeninhaber in seinem Recht bestätigt, die Imitatoren zu verfolgen.
Der Beschluss vom 25. Februar 2015 des Bundesberufungsgerichts im zweiten Bezirk der USA in New York City legt im Fall Marcel Fashions Group Inc. v. Lucky Brand Dungarees Inc. dar, wie sich mehrere Markenverletzungsprozesse mit unterschiedlichen Anträgen zu einander verhalten. Zudem erläutert er lesenswert die Grenzen von res judicata, der Rechtskrafterstreckung. Sie verhindert erneute Klagen bei fortgesetzter Rechteverletzung nach einem früheren Urteil nicht.
Der Beschluss vom 25. Februar 2015 des Bundesberufungsgerichts im zweiten Bezirk der USA in New York City legt im Fall Marcel Fashions Group Inc. v. Lucky Brand Dungarees Inc. dar, wie sich mehrere Markenverletzungsprozesse mit unterschiedlichen Anträgen zu einander verhalten. Zudem erläutert er lesenswert die Grenzen von res judicata, der Rechtskrafterstreckung. Sie verhindert erneute Klagen bei fortgesetzter Rechteverletzung nach einem früheren Urteil nicht.