Die Klägerin litt nach dem Selbstmord ihres Ehemannes an Depressionen und beantragte Sonderurlaub nach dem Family and Medical Leave Act. Der Urlaub wurde gewährt. Kurz Zeit nach der Anfrage wurde die Klägerin jedoch vom Dienst an der Waffe suspendiert und in den Innendienst versetzt. Als Begründung führte man die Depression der Klägerin an, die eine Gefahr im Umgang mit Waffen darstelle. Die verlangte Gesundheitsprüfung bestand die Klägerin ohne Beanstandung, und sie durfte ihren Dienst wieder aufnehmen. Zurück blieben jedoch eine Eintragung im Führungsugnis sowie finanzielle Schäden infolge des Suspendierung; sie erhielt in der Zwischenzeit nur ein geringeres Gehalt. Später erfuhr die Klägerin, dass ein Manager intern äußerte, er habe die Urlaubsanträge satt und er schwöre, einen Fehler im Antrag der Klägerin zu finden.
Das Instanzgericht wies die Klage ab, da nicht genügend Beweise für einen Zusammenhang zwischen Urlaubsantrag und Gesundheitsprüfung bestünde. Das Berufungsgericht sah das anders. Es erläuterte die Grundsätze des Prima facie Beweises und sah in den Aussagen des Managers genügend Beweis für einen Zusammenhang. Die Entscheidung zeigt eindrucksvoll die Grundsätze des Prima facie Beweises auf, der in Deutschland unter dem Begriff des Anscheinsbeweises, vorallem im Verkehrsrecht, anzutreffen ist. Der Klägerin hat es geholfen, und wir erkennen, dass nicht alles im US-Recht anders ist.