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Samstag, den 28. Febr. 2015

Hersteller konkurriert mit und diffamiert Vertriebshandel  

.   Ein Vertriebshändler fühlte sich in Sleepy's v. Select Comfort vom Hersteller bei Kunden diffamiert und sandte als Kaufinteressenten verdeckte Ermittler in die Läden des Herstellers. Sie entdeckten, dass dessen Verkäufer durchweg die an den Vertriebshändler gelieferte Ware als minderwertig und die Gewährleistungs­praktiken als kaufver­tragswidrig bezeichneten. Daraufhin verklagte er den Hersteller.

Der Hersteller gewann in der ersten Instanz mit dem Argument, dass eine selbst­provozierte Schmähung keinen zulässigen Beweis darstellt. Zudem wies das Gericht die Vertrags­verletzungs­ansprüche zurück, weil der Vertriebs­vertrag vor dem Entstehen der Ansprüche ausgelaufen sei.

In New York City verkündete das Bundesberufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA am 27. Februar 2015 eine wegweisende Entscheidung. Die diffa­mierenden Aussagen sind nicht als Beweis für die Aussagen selbst, sondern die Geschäfts­praktiken angeboten und damit zulässig und vom Unter­gericht weiter zu prüfen. Zudem hätte das Unter­gericht den Unterschied zwischen Vertrags­kündigung und -auslaufen falsch verstanden oder gewertet und muss auch diese Frage erneut bewerten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.