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Freitag, den 06. März 2015

Schriftsatzregeln vor dem Supreme Court  

.   Seit der Supreme Court in Washington auch die Einreichung digitaler Schriftsätze regelt, muss man als bei ihm zugelassener Anwalt zwei Regelsätze beachten. Digitale Schriftsätze werden nämlich nur zusätzlich zu den analogen eingereicht. Das analoge Heftformat erfordert die Mitwirkung eines erfahrenen Druckers, der die richtige Bindung, farblich zutreffende Deckseiten und Einsatz geforderter Schrifttypen garantiert. Bei digitalen Schriftsätzen wird großes Gewicht auf die richtige Dateibezeichnung gelegt:
ts     (topside – opening brief of petitioner/appellant);
bs     (bottom side – answering brief of respondent / appellee);
rb     (reply brief);
tssb  (supplemental brief of petitioner / appellant);
bssb  (supplemental brief of respondent / appellee);
ac     (amicus brief in support of neither party);
tsac   (amicus brief in support of petitioner / appellant);
bsac  (amicus curiae brief in support of respondent / appellee)
Je nach Art der Verfahrensbeteiligung wird zwischen Parteien und Dritten unterschieden, die sich als sachverständig bezeichnen und als Amicus Curiae dem Gericht ihre Meinung mitteilen wollen. Die anderen Unterschiede orientieren sich an der Sequenz des schriftlichen Vortrags. Bei den im PDF-Format einzureichenden Briefs muss der Text such- und kopierbar und frei von besonders geschützen Daten sein; die Schrifttypen müssen integriert sein. Zudem gelten natürlich die allgemeinen Regeln für Struktur, Inhalt und Darstellung von Supreme Court-Schriftsätzen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.