ts (topside – opening brief of petitioner/appellant);Je nach Art der Verfahrensbeteiligung wird zwischen Parteien und Dritten unterschieden, die sich als sachverständig bezeichnen und als Amicus Curiae dem Gericht ihre Meinung mitteilen wollen. Die anderen Unterschiede orientieren sich an der Sequenz des schriftlichen Vortrags. Bei den im PDF-Format einzureichenden Briefs muss der Text such- und kopierbar und frei von besonders geschützen Daten sein; die Schrifttypen müssen integriert sein. Zudem gelten natürlich die allgemeinen Regeln für Struktur, Inhalt und Darstellung von Supreme Court-Schriftsätzen.
bs (bottom side – answering brief of respondent / appellee);
rb (reply brief);
tssb (supplemental brief of petitioner / appellant);
bssb (supplemental brief of respondent / appellee);
ac (amicus brief in support of neither party);
tsac (amicus brief in support of petitioner / appellant);
bsac (amicus curiae brief in support of respondent / appellee)
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.