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Sonntag, den 08. März 2015

CFIUS: Abwehr von Investitionen aus dem Ausland  

RD - Washington.   Anfang Februar 2015 veröffentlichte das Committee on Foreign Investment in the United States seinen Jahresbericht an den Kongress für das Jahr 2013. Das CFIUS ist ein behördenübergreifendes Komitee, das den Kauf amerikanischer Unternehmen durch ausländische beobachtet, wenn die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten betroffen sein kann. Im Fokus der Beobachter stehen vorallem vier Wirtschaftszweige:
1) Manufacturing
2) Finance Information and Services
3) Mining, Utilities and Construction
4) Wholesale, Retail and Transportation

Diese Reihenfolge spiegelt gleichzeitig die Bedeutung der Wirtschaftszweige für die CFIUS wieder. Manufacturing und Finance machen mit einem Anteil von 69 % den Großteil aller Verfahren aus. Bei den gesamt registrierten Verfahren verzeichnete das CFIUS im Vergleich zu 2012 einen Rückgang von 114 auf 97 Verfahren. Gleichzeitig stieg aber die Quote der Verfahren an, in denen es zu weiterführenden Ermittlungen, Investigations, kam. Gelangten 2012 noch 45 von 114 Verfahren in dieses Stadium, waren es 2013 nahezu die Hälfte alle Verfahren, nämlich 48.

Die Spitzenaquisitöre kommen nach wie vor aus China, dicht gefolgt von Japan. Kanada, England und Frankreich belegen mit größerem Abstand die Plätze drei bis fünf. Deutschland belegt mit vier registrierten Verfahren im Jahre 2013 den sechsten Platz.

Interessant ist, dass der mittlere Osten mit China und Japan mehr als ein Drittel aller Unternehmenskäufe representiert; die Europäer aber insgesamt wesentlich mehr Unternehmenskäufe erfolgreich abschließen. Das mag daran liegen, dass der Kauf von Technologieen an Europäische Unternehmen als weniger sicherheitsrelevant gilt, zumal Russland nicht in die europäische Statistik aufgenommen ist. Insgesamt ist die aktuelle Statistik jedem zu empfehlen, der einen Einblick darüber erhaschen möchte, in welche Wirtschaftszweige internationale Firmen im Jahr 2013 am häufigsten investiert haben.

Interessant ist auch die Stellung des CFIUS im Staat der USA. Als politische Einrichtung ist sie an die Regierung angebunden. Der Präsident kann sein Veto gegen eine Übernahme einlegen und diese verhindern. Dies geschah bisher nur zwei mal in der Geschichte des CFIUS; im Jahre 1990 unter Präsident Bush Senior und zuletzt im Jahre 2013, was zu einer einmaligen Gerichtsentscheidung führte, da die Maßnahmen des CFIUS als Maßnahmen der Exekutive der gerichtlichen Prüfung eigentlich nicht unterliegen. Die jüngste Entscheidung wurde hier bereits besprochen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.