Raging Bitch-Marke von Grundrecht gerettet
CK • Washington. An eine läufige Hündin mit menschlichen Genitalien erinnert das Flaschenetikett einer bei Frauen beliebten Biermarke, und es kommt der staatlichen Aufsicht in Michigan nicht genehmigungsfähig vor. Jeder Staat in den USA bestimmt selbst über den Vertrieb von Alkohol, und die verweigerte Genehmigung löste schließlich eine Klage vor dem Bundesgericht aus.
Am 5. März entschied in Flying Dog Brewery v. Michigan Liquor Control Commission das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati gegen das Amt mit einer Mehrheitsmeinung. Mit der Minderheitsbegründung findet der Leser eine insgesamt 64-seitige, lehrreiche Darstellung des gewerblichen Meinungsfreiheitsschutzes nach dem ersten Verfassungszusatz der Vereinigten Staaten - und das Etikett als Anlage.
Am 5. März entschied in Flying Dog Brewery v. Michigan Liquor Control Commission das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati gegen das Amt mit einer Mehrheitsmeinung. Mit der Minderheitsbegründung findet der Leser eine insgesamt 64-seitige, lehrreiche Darstellung des gewerblichen Meinungsfreiheitsschutzes nach dem ersten Verfassungszusatz der Vereinigten Staaten - und das Etikett als Anlage.