• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 09. März 2015

Raging Bitch-Marke von Grundrecht gerettet  

.   An eine läufige Hündin mit menschlichen Genitalien erinnert das Flaschenetikett einer bei Frauen beliebten Biermarke, und es kommt der staatlichen Aufsicht in Michigan nicht genehmigungsfähig vor. Jeder Staat in den USA bestimmt selbst über den Vertrieb von Alkohol, und die verweigerte Genehmigung löste schließlich eine Klage vor dem Bundesgericht aus.

Am 5. März entschied in Flying Dog Brewery v. Michigan Liquor Control Commission das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati gegen das Amt mit einer Mehrheitsmeinung. Mit der Minderheitsbegründung findet der Leser eine insgesamt 64-seitige, lehrreiche Darstellung des gewerblichen Meinungsfreiheitsschutzes nach dem ersten Verfassungszusatz der Vereinigten Staaten - und das Etikett als Anlage.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.