Richter sind keine Gedankenleser
CK • Washington. Mitdenken sollte man von Richtern erwarten dürfen, doch Gedanken lesen? Das amerikanische Prozess- und Beweisrecht verlangt von den Parteien einen detaillierten Vortrag, und selbst die Klage, der im Rahmen des Notice Pleading keine Beweise anliegen, muss Tatsachen behaupten, die die Ansprüche stützen. In Úrsula Vázquez-Baldonado v. Alicia Domenech erwartete die Klägerin, dass der Richter ihre Gedanken las, als sie einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch wegen behaupteter organisierter Kriminalität durch eine unterlassene zugesagte Visumsbeschaffung geltend machte.
Ein solcher RICO-Anspruch erfordert zur Schlüssigkeit die Darlegung von zwei Verletzungshandlungen. Diese trug die Klägerin auch nach zwei vom Gericht eingeräumten Nachbesserungsversuchen nicht vor. Daraufhin verweigerte ihr das Gericht das beantragte Versäumnisurteil.
In Boston entschied am 13. März 2015 das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA ebenfalls gegen sie: Judges are not mind-readers, so parties must spell out their issues clearly, highlighting the relevant facts and analyzing on-point authority. AaO 4.
In der Praxis der Prozessvertretung bedeutet dies generell, dass Parteien auch Dinge vortragen und erklären müssen, die sie für Allgemeinwissen halten - beispielsweise das Internet. Sie können beantragen, dass ein Gericht auf dem Weg der judicial Notice von solchen Dingen Kenntnis nimmt, aber Recherchen gehören wie das Gedankenlesen grundsätzlich nicht zu den richterlichen Aufgaben.
Ein solcher RICO-Anspruch erfordert zur Schlüssigkeit die Darlegung von zwei Verletzungshandlungen. Diese trug die Klägerin auch nach zwei vom Gericht eingeräumten Nachbesserungsversuchen nicht vor. Daraufhin verweigerte ihr das Gericht das beantragte Versäumnisurteil.
In Boston entschied am 13. März 2015 das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA ebenfalls gegen sie: Judges are not mind-readers, so parties must spell out their issues clearly, highlighting the relevant facts and analyzing on-point authority. AaO 4.
In der Praxis der Prozessvertretung bedeutet dies generell, dass Parteien auch Dinge vortragen und erklären müssen, die sie für Allgemeinwissen halten - beispielsweise das Internet. Sie können beantragen, dass ein Gericht auf dem Weg der judicial Notice von solchen Dingen Kenntnis nimmt, aber Recherchen gehören wie das Gedankenlesen grundsätzlich nicht zu den richterlichen Aufgaben.