In Boston verkündete das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA seine Entscheidung, die Diskriminierungsansprüche nach Bundesrecht und dem Recht von Puerto Rico prüft. Die beiden gesetzlichen Anspruchsgrundlagen beziehen sich auf zu Lebzeiten erlittene Schäden und sehen nicht ausdrücklich ihre Übertragung auf Erben oder Nachlass vor.
Ausschlaggebend ist das Recht des Forums, das beide Parteien als anwendbar anerkannten. Der Supreme Court von Puerto Rico, das in den Bezirk des Bostoner Gerichts fällt, hatte ermittelt, dass das Inselrecht keine allgemeinen Regeln für die Übertragbarkeit von Ansprüchen kennt. Er unterschied jedoch zwischen allgemein übertragbaren Rechten und den höchstpersönlichen, die mit dem Ableben der berechtigten Person erlöschen. Aus dieser Rechtsprechung wird abgeleitet, dass ein zu Lebzeiten erworbener Schadensersatzanspruch vererblich ist. Aus diesem Grund entschied das Gericht gegen die Arbeitgeberin - sowohl wegen bundesrechtlicher als auch inselrechtlicher Behindertendiskriminierung.