Im Fall Seattle Mideast Awareness Camp v. King County erklärte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco am 18. März 2015 mit einer 37-seitigen Mehrheits- und Minderheitsbegründung die Prüfungsmerkmale für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheitserwägungen.
Die Busverwaltung hatte eine ungewöhnliche Gefahrenlage durch die Reaktion auf die von ihr angenommene Werbung dokumentiert, die durch die antipalestinensische Werbekampagne zweier pro-israelischer Verbände verschärft wurde, bevor sie als außergewöhnlichen Schritt ihre Entscheidung überdachte und diese auch auf Bitten des Kreissheriffs und nach Rücksprache mit dem Bundesstaatsanwalt zurücknahm. Das Gericht entschied für die Verwaltung, weil ihre Entscheidung angemessen und ansichtsneutral gefällt worden war.