Drahtlos den Wettbewerber diffamiert: Versicherungsschutz?
CK • Washington. Darf ein Zahnarzt, der unter fremdem Namen über das WLAN des Nachbarn einen Kollegen im Internet verleumdet, mit Versicherungsschutz rechnen, wenn der Konkurrent ihn entdeckt und verklagt? Der Revisionsbeschluss in Sletten & Brettin Orthodontics LLC v. Continental Casualty Co. vom 19. März 2015 prüft die Police, die allgemeine Geschäfts- und Werbungsrisiken deckt, im Lichte der absichtlichen Schädigung Dritter. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis erklärt überzeugend, warum der Versicherer den Zahnarzt nicht verteidigen und nicht für einen gegen ihn gerichteten Schadensersatzanspruch nach vorsätzlicher Schädigung eintreten muss.