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Samstag, den 21. März 2015

Bonus-Vertrag per EMail fast perfekt

 
.   EMailkorrespondenz und eine Tabellenkal­kulation sollten laut Kläger einen Bonus­anspruch begründen. Doch im Prozess wegen des nichtgezahlten Bonus enttäuschte ihn die gericht­liche Fest­stellung, dass ein Bonus­berechnungs­faktor nicht vereinbart war; vielmehr sollte er nachver­handelt werden.

In New York City entschied auch das Bundesberufungs­gericht des zweiten Bezirks der Vereinig­ten Staaten am 20. März 2015 gegen ihn. Im Fall KJ Roberts & Co. v. MDC Partners unter­suchte es lesens­wert einen Vertrags­anspruch ebenso wie einen vertrags­implizierenden Quantum Meruit- Anspruch. Der nachzu­verhandelnde Faktor impliziert höchstens eine Vereinbarung, eine Vereinbarung zu treffen, und kann keinen Vertrag ersetzen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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