Er klagte und verlor als Enthüller im Untergericht, doch das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA entschied nach einer lesenswerten Prüfung der Anspruchsgrundlage, dass sein Anspruch erneut im Untergericht zu prüfen ist. In Washington geschah hingegen dem Abgeordneten Schock gar nichts, als er wie im Axion-Fall mehr als seine gefahrenen Meilen dem Steuerzahler in Rechnung stellte. Nach der Aufdeckung des Betrugs trat er zurück und hoffte, damit den Medien Rechnung getragen zu haben, die ihn mit Fragen belästigt hätten. Seine Rechnung ging jedoch nicht auf. Die Staatsanwaltschaft entschloss sich gerade zur Untersuchung.
DHL hatte im Fall Grupp v. DHL am 23. März 2015 mehr Glück. Ein Whistleblower klagte im Namen der angeblich von DHL betrogenen Regierung, der als Kundin von DHL Spritkosten für Luftverkehrlieferungen berechnet wurden, auch wenn die Pakete nie ein Flugzeug sahen und auf dem Landweg transportiert wurde. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City stellte auf den versprochenen Zeitfaktor, nicht die Art des Transports ab, als es entschied, dass nach den AGB von DHL die Spritsondergebühr nicht der entscheidende Faktor für die Kostenbestimmung war. Auch war DHL keine Betrugsabsicht vorzuwerfen.