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Dienstag, den 24. März 2015

Betrug: Beim Politiker ok, beim Manager nicht

 
.   Am 23. März 2015 veröffentlichte das Bundesberufungsgericht in New Orleans einen Whistleblower-Beschluss, der an den Rücktritt des Abgeordneten Aaron Schock vor einigen Tagen und einen neuen New Yorker Beschluss zugunsten DHLs erinnert. In Richardson v. Axion Logistics wurde ein Manager entlassen, nachdem er die Geschäftsleitung auf systematisch betrügerische Rechnungen an einen Kunden hinwies. Er habe nicht ins Team gepasst.

Er klagte und verlor als Enthüller im Untergericht, doch das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA entschied nach einer lesenswerten Prüfung der Anspruchsgrundlage, dass sein Anspruch erneut im Untergericht zu prüfen ist. In Washington geschah hingegen dem Abgeordneten Schock gar nichts, als er wie im Axion-Fall mehr als seine gefahrenen Meilen dem Steuerzahler in Rechnung stellte. Nach der Aufdeckung des Betrugs trat er zurück und hoffte, damit den Medien Rechnung getragen zu haben, die ihn mit Fragen belästigt hätten. Seine Rechnung ging jedoch nicht auf. Die Staatsanwaltschaft entschloss sich gerade zur Untersuchung.

DHL hatte im Fall Grupp v. DHL am 23. März 2015 mehr Glück. Ein Whistleblower klagte im Namen der angeblich von DHL betrogenen Regierung, der als Kundin von DHL Spritkosten für Luftverkehrlieferungen berechnet wurden, auch wenn die Pakete nie ein Flugzeug sahen und auf dem Landweg transportiert wurde. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City stellte auf den versprochenen Zeitfaktor, nicht die Art des Transports ab, als es entschied, dass nach den AGB von DHL die Spritsondergebühr nicht der entscheidende Faktor für die Kostenbestimmung war. Auch war DHL keine Betrugsabsicht vorzuwerfen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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