Druckerkopf mit Tinte billiger als ohne: Verbots-EV
CK • Washington. Tying ist dem Marktführer wettbewerbsrechtlich verboten, beispielsweise wenn er Software nur mit einem Rechner verkauft - oder auch ein Druckerkopf billiger verkauft wird, wenn Tinte miterworben wird, als ohne. Im Fall Collins Inkjet Corporation v. Eastman Kodak Co. folgte am 25. März 2015 auf letztere Behauptung eine einstweilige Verfügung, mit der dem beklagten Drucker- und Tintenhersteller diese Preispraxis verboten wird.
In Cincinnati entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA gegen den Hersteller. Es musste nur feststellen, dass das Untergericht die Tying-Grundsätze richtig angewandt hatte, und verkündete aus diesem Anlass eine wichtige, lesenswerte Erörterung dieser Grundsätze unter Berücksichtigung des sehr tatsachennahen Präzedenzfallrechts.
In Cincinnati entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA gegen den Hersteller. Es musste nur feststellen, dass das Untergericht die Tying-Grundsätze richtig angewandt hatte, und verkündete aus diesem Anlass eine wichtige, lesenswerte Erörterung dieser Grundsätze unter Berücksichtigung des sehr tatsachennahen Präzedenzfallrechts.