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Donnerstag, den 26. März 2015

Druckerkopf mit Tinte billiger als ohne: Verbots-EV

 
.   Tying ist dem Marktführer wettbewerbsrecht­lich verboten, beispiels­weise wenn er Soft­ware nur mit einem Rechner verkauft - oder auch ein Druckerkopf billiger verkauft wird, wenn Tinte miterworben wird, als ohne. Im Fall Collins Inkjet Corporation v. Eastman Kodak Co. folgte am 25. März 2015 auf letztere Behauptung eine einst­weilige Verfügung, mit der dem beklagten Drucker- und Tinten­hersteller diese Preis­praxis verboten wird.

In Cincinnati entschied das Bundesberufungs­gericht des sechsten Bezirks der USA gegen den Hersteller. Es musste nur fest­stellen, dass das Unter­gericht die Tying-Grundsätze richtig angewandt hatte, und verkündete aus diesem Anlass eine wichtige, lesens­werte Erörterung dieser Grund­sätze unter Berück­sichtigung des sehr tatsachen­nahen Präzedenz­fallrechts.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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