Außerdem wollte sie den Prozess, der auch einen Rechnereinbruchsanspruch behauptete, unter einem Pseudonym führen. Im Fall Jane Roe v. Bernabei & Wachtel PLLC erließ das Bundesgericht der US-Hauptstadt eine lesenswerte Entscheidung nach seiner Schlüssigkeitsprüfung. Alle genannten Anspruchsgrundlagen und den Antrag behandelt es sehr ausführlich unter Heranziehung der bestimmenden Präzedenzfälle.
Den Urheberrechtsanspruch belässt es trotz erklärter Zweifel an der in den USA selten erheblichen Schöpfungshöhe der Aufnahme. Der RICO-Anspruch geht mangels mehrerer Taten und Opfer unter.
Der Anspruch nach dem strafrechtlichen Computer Fraud and Abuse Act, 18 USC §1030, greift nicht, weil der Zugriff auf das Video wie von der Klägerin gewünscht für Backup-Zwecke erfolgte. Die Nutzung der Sicherungskopie würde eine weite Auslegung des CFAA erfordern, was bei einem Strafgesetz unzulässig wäre, erläuterte der United States District Court for the District of Columbia am 26. März 2015.