$2,4 Mio. in Mediation verloren: Haftet Kanzlei?
CK • Washington. Als der Kläger sich in einem Schlichtungsvergleich effektiv für $2,4 Mio. verbürgte, erahnte er nicht den Bedingungseintritt. Seine Rechtsanwälte hätten ihn darauf nicht vorbereitet, beklagte er. Doch verlor er seine Haftungsklage gegen die Kanzlei, die ihm in der Mediation beistand, zuletzt am 18. März 2015 vor dem Supreme Court Kaliforniens.
Sämtliche haftungsrelevanten Tatsachen im Fall Amis v. Greenberg Traurig spielten sich in der Schlichtung ab. Keine Beweise aus der Mediation dürfen im Prozess vor dem ordentlichen Gericht vorgetragen werden, bestimmt das Recht von Kalifornien: To carry out the purpose of encouraging mediation by ensuring confidentiality, the statutory scheme … unqualifiedly bars disclosure of communications made during mediation absent an express statutory exception. Foxgate Homeowners' Assn. v. Bramalea California, Inc. (2001) 26 Cal. 4th 1, 15.
Der Zweck des Gesetzes, Evidence Code § 1115, ist der geschützte Anreiz, in der Schlichtung freimütig und zielgerichtet zu verhandeln - und zwar ohne die Furcht, dass diese Offenheit bei ihrem Scheitern eine Partei im späteren Prozess vorverurteile: … neither "evidence of anything said," nor any "writing," is discoverable or admissible …
Weil der Kläger nichts anderes gegen die Kanzlei in der Hand hatte, verlor er. Das gesetzliche Beweisverbot geht so weit, dass auch Folgerungen, Inference, aus vorgetragenen Mediationsindizien unzulässig sind.
Sämtliche haftungsrelevanten Tatsachen im Fall Amis v. Greenberg Traurig spielten sich in der Schlichtung ab. Keine Beweise aus der Mediation dürfen im Prozess vor dem ordentlichen Gericht vorgetragen werden, bestimmt das Recht von Kalifornien: To carry out the purpose of encouraging mediation by ensuring confidentiality, the statutory scheme … unqualifiedly bars disclosure of communications made during mediation absent an express statutory exception. Foxgate Homeowners' Assn. v. Bramalea California, Inc. (2001) 26 Cal. 4th 1, 15.
Der Zweck des Gesetzes, Evidence Code § 1115, ist der geschützte Anreiz, in der Schlichtung freimütig und zielgerichtet zu verhandeln - und zwar ohne die Furcht, dass diese Offenheit bei ihrem Scheitern eine Partei im späteren Prozess vorverurteile: … neither "evidence of anything said," nor any "writing," is discoverable or admissible …
Weil der Kläger nichts anderes gegen die Kanzlei in der Hand hatte, verlor er. Das gesetzliche Beweisverbot geht so weit, dass auch Folgerungen, Inference, aus vorgetragenen Mediationsindizien unzulässig sind.