Die Entscheidung vom Bundesgericht für Maryland erläutert ausführlich, wie der Haftungsverlust beim Asset Purchase im Gegensatz zu einer Firmenübernahme funktioniert. Der kundige Leser ahnt auch, dass die Klägerin mit einer besseren Klageformulierung möglicherweise auch in diesem Fall hätte Erfolg haben können - und wenn nicht, dann vielleicht im Durchgriff auf die Gesellschaft nach dem Grundsatz des Piercing of the Corporate Veil.
Das Gerichte gelangte jedenfalls zu einer Abweisung der Ansprüche gegen die mitbeklagten Gesellschaften als Projektnachfolger mit jeweils detaillierter Schlüssigkeitsprüfung. Ebenso ausführlich und lehrreich gelangte es jedoch zugunsten der Agentur zur Schlüssigkeit der gegen die Muttergesellschaft gerichteten Vertragsansprüche und Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung.
Der Fall darf nun für den nächsten Prozessabschnitt vor den Geschworenen vorbereitet werden - wenn die Parteien nicht, wie üblich, zur Vermeidung der erheblichen weiteren Kosten einen vertraulichen Vergleich schließen, um den aufgewirbelten Staub unter den Teppich zu kehren.