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Donnerstag, den 02. April 2015

Franchisenehmer klagt aus Treu und Glauben  

.   Gleich zwei Rechtsordnungen waren in Laura Fabbro v. Doctors Express Franchising LLC zu prüfen, als sich die Parteien im Streit um ein Franchise, treuwidriges Verhalten bei seiner Vermittlung sowie Betrug um dessen Kosten und seine implizierte Kündigung nicht auf ein anwendbares Recht einigten. Das Gericht in Pennsylvania prüfte das Recht von Maryland sowie das von New Jersey.

Die Unterschiede sind bemerkenswert, doch im Ergebnis wirkten beide Rechts­ord­nun­gen gleich. Ein Anspruch aus Treu und Glauben im Sinne eines fair Dealing kann in einem Staat niemals einen selbständigen Anspruch aus unerlaubter Hand­lung begrün­den, im anderen hingegen doch, aber dann nur mit einem Beweis von Böswil­lig­keit. Daran fehlte es, weil der klagende Franchisenehmer nicht einmal darlegen konnte, dass die angefochtene Kostenschätzung des Franchisegebers fehlerhaft war - von böser Absicht keine Spur.

Dasselbe Schicksal traf den Betrugsanspruch in der lehrreichen Begründung des Bun­desberufungsgerichts des dritten Bezirks der USA vom 1. April 2015. Das Gericht in Philadelphia hatte es schließlich mit dem Schadensersatzanspruch aus constructive Termination, einer implizierten Kündigung wegen von der Beklagten angeblich schuld­haft aufgedrängter Umstände, einfach.

Das Argument constructive Termination zieht oft bei Wirtschaftsverträgen und auch Arbeitsverträgen. Hier versagte es, denn die anzuwendende Verjährungsfrist war für diesen Anspruch überschritten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.