Im Fall Bishop v. Bonner gestand das Bundesgericht der Hauptstadt, dass es die Klage nicht verstand. Es zitierte die anwendbaren Präzedenzfälle: [A] complaint, containing as it does both factual allegations and legal conclusions, is frivolous where it lacks an arguable basis either in law or in fact.
Es ahnt, dass der Kläger a claim for assault by witchcraft behaupten möchte. [B]aseless und wholly incredible seien seine Behauptungen, und deshalb fehle ihm die sachliche Zuständigkeit, subject matter Jurisdiction, bestimmte es. Es gewährte den Antrag auf Kostenbefreiung, in forma pauperis, und wies die Klage mit seiner Verkündung vom 6. April 2015 ab.